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Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen (FAQ)

Bei den nachstehenden Fragen und Antworten handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der allgemeinen Rechtslage, welche die Regelungen in Mietverträgen, Allgemeinen Vermietungsbedingungen, Hausordnungen u.ä. weder ersetzt noch sonst wie beeinflusst.

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Wie erreiche ich die WGP?

Wir stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Sprechzeiten zur Verfügung. Unsere Sprechzeiten sowie Adressen unserer drei Kundenzentren finden Sie hier.

Wer ist mein Ansprechpartner bei der Wohnungssuche?

Sollten Sie auf Wohnungssuche sein, finden Sie die Kontaktdaten im jeweiligen Wohnungsexposee.

Wer ist mein Ansprechpartner wenn ich bereits bei der WGP wohne oder ich Kunde bei PROFIMA bin?

Es freut uns, dass Sie bereits bei uns wohnen! Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier

Wohnungssuche und Besichtigung

Wo finde ich aktuelle Wohnungsangebote?

Aktuelle Wohnungsangebote können Sie auf unserer Website unter dem Punkt Wohnungsangebote einsehen. Über unser Interessentenformular können Sie gezielte Anfragen stellen. Darüber hinaus informieren wir Sie auch gern persönlich zu unseren Sprechzeiten über verfügbare Wohnungen.

Ich habe eine Anfrage zu einer Wohnung gestellt, jedoch hat sich bisher noch niemand bei mir gemeldet.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bemühen uns, jedem Kunden zeitnah eine Antwort zukommen zu lassen und bitten Sie um etwas Geduld.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Muss ich zur Wohnungsbesichtigung bereits Unterlagen mitbringen?

Sofern mit Ihnen nicht etwas Anderes individuell abgestimmt wurde, müssen Sie zur Wohnungsbesichtigung keine Unterlagen mitbringen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss eines Mietvertrages?

  • Mieterselbstauskunft
  • Einwilligung zur Schufa-Abfrage
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung des Vorvermieters

Muss ich eine Schufa-Abfrage einreichen?

Nein, die Abfrage der Schufa erfolgt durch uns. Wir benötigen nur Ihre Zustimmung, um im Rahmen der Vertragsanbahnung eine Schufa-Abfrage durchführen zu dürfen. Für Sie entstehen durch die Abfrage keinerlei Kosten.

Ich habe nach der Wohnungsbesichtigung alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Was passiert jetzt?

Wir prüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen und werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie erhalte ich ihn?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Haushalte mit geringerem Einkommen, eine geförderte Wohnung anzumieten.

Sie können den WBS bei der Wohngeldstelle der Stadt Pirna bzw. Ihrer Wohnsitzstadt beantragen. Weitere Informationen und benötige Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Pirna.

Vertragsabschluss und Vertragsangelegenheiten

Woraus besteht die Warmmiete?

Die Warmmiete setzt sich aus der Grundmiete sowie den Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung/Warmwasser zusammen.

Was ist eine Kaution?

Die Kaution ist eine Art der Mietsicherheit, die zur Absicherung des Vermieters für Ansprüche/Forderungen aus dem Mietverhältnis dient. Sie beträgt bei Wohnraummietverhältnissen maximal 3 Monatskaltmieten und kann in drei Raten gezahlt werden; die erste Rate ist spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. 

Was passiert während der Wohnungsübergabe?

Während der Wohnungsübergabe werden die Ausstattung der Wohnung, die Anzahl der Schlüssel und der Zustand der Wohnung festgehalten. Dazu zählt der Zustand der Wände, Fliesen, Fußböden, Türen, Fenster usw. Des Weiteren werden die Zählerstände von Heizung, Wasser, Strom und ggf. Gas abgelesen. Außerdem wird Ihr Name am Briefkasten angebracht.

Bitte beachten Sie, dass das Wohnungsübergabeprotokoll die spätere Grundlage für die Wohnungsabnahme darstellt. 

Wie schließe ich einen Mietvertrag ab?

Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin zur Vertragsunterzeichnung in einem unserer Kundenzentren oder bekommen den Vertrag nach Absprache zugeschickt. Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag sorgfältig lesen und bei Fragen Rücksprache mit uns halten. Der Mietvertrag wird erst dann wirksam, wenn alle Mietparteien vollständig unterzeichnet haben.

Ich benötige eine Wohnungsgeberbescheinigung. Wann erhalte ich diese?

Die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe zusammen mit dem Übergabeprotokoll. Sie dient zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Stadt Pirna.

Wenn Sie eine weitere Person in Ihre Wohnung aufnehmen (z. B. Partner, Kinder oder Familienangehörige), die kein Vertragspartner ist, müssen Sie selbst dieser Person eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Entsprechende Vordrucke stellt die Stadt Pirna auf ihrer Internetseite bereit.

Was ist zu tun, wenn ein Mietvertragspartner verstirbt?

Ein Todesfall ist immer eine sehr schwere Situation. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall zeitnah, damit wir die vertraglichen Formalitäten gemeinsam klären können.

Wir benötigen in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde und das Formular Änderung der Personenanzahl, um den Mietvertrag entsprechend anzupassen.

Kann ich vor dem Haus eine Abstellbox für Kinderwagen oder Rollator erhalten?

Ob eine Abstellbox eingerichtet werden kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den baulichen Möglichkeiten ab. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch direkt an Ihren zuständigen Kundenbetreuer.

Wie kann ich einen Stellplatz anmieten?

Unsere freien Stellplätze finden Sie jederzeit auf unserer Homepage unter PKW-Stellplätze. Sollte dort aktuell kein Angebot sichtbar sein, sind im Moment keine Stellplätze verfügbar. Wir empfehlen Ihnen, die Seite regelmäßig zu prüfen, da neue Angebote nach Verfügbarkeit eingestellt werden.

Mietzahlung

Wann ist die Miete fällig?

Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats, zu zahlen.

Ich kann meine Miete nicht zahlen, was soll ich tun?

Jeder kann einmal in diese Situation geraten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. Gern sind wir bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Mit der Nichtzahlung der Miete gefährden Sie Ihr Mietverhältnis.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat und welche Vorteile habe ich?

Ein SEPA-Mandat ist die Berechtigung für den Einzug von Lastschriftforderungen aus dem Mietverhältnis von Ihrem Konto. Die Abbuchung der Miete erfolgt am ersten Werktag eines Monats. Bei Mietänderungen besteht Ihrerseits kein Handlungsbedarf, da die Mietanpassungen automatisch durch uns veranlasst werden. Sie können das SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung geändert hat?

Die Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Vertragsnummer an info@wg-pirna.de (Alternativ kann auch das Kontaktformular verwendet werden) mit.

Was ist, wenn ich Sozialleistungen oder Bürgergeld erhalte?

Bitte veranlassen Sie, dass die Miete direkt an uns überwiesen wird. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich.

Betriebskosten, Abrechnung und Verbrauchsinformation

Was ist in den Betriebskosten enthalten?

Die Betriebskosten, umgangssprachlich auch als Nebenkosten bezeichnet, umfassen alle Aufwendungen, die durch den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Immobilie wiederkehrend anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Heizkosten, Wasserkosten, Kosten der Müllabfuhr und Kosten für den Hauswart. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung. Strom, Telefon und Internet sind durch Sie als Mieter selbst vertraglich zu regeln und sind demnach nicht in den Betriebskosten enthalten.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich erstellt und Ihnen bis spätestens 12 Monate nach einem Abrechnungszeitraum zugestellt.

Warum erhalte ich unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) und kann ich diese abbestellen?

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient der Transparenz über den Energieverbrauch in Ihrer Wohnung. Als Vermieter sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Informationen regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Eine Abbestellung ist nicht möglich, da die Bereitstellung verpflichtend ist.

Die Zustellung erfolgt entweder postalisch oder per E-Mail, je nachdem, welche Zustellart für Ihre Wohnung vorgesehen ist. Die Kosten für die Erstellung und den Versand der UVIs werden als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.

Instandhaltung, Reparaturen und Havarien

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung?

Sie können Schäden auf verschiedenen Wegen melden:

  • Über unser Kontaktformular.
  • Telefonisch oder per E-Mail an Ihren Kundenbetreuer.
  • Vor Ort in einem unserer Kundenzentren.

Bitte geben Sie immer Ihre vollständigen Kontaktdaten an (Name, Adresse, Telefonnummer, Vertragsnummer), damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können.

Achtung: Dringende Schäden/ Havariefälle melden Sie uns unbedingt telefonisch oder persönlich, damit wir sofort reagieren können.

Wer ist für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung zuständig?

Wir als Vermieter sind grundsätzlich für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung verantwortlich. Kleinere Reparaturen, die im Rahmen der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag („Bagatellschäden“) geregelt sind, können jedoch zu Lasten des Mieters gehen. Schäden, für dessen Verursachung der Mieter verantwortlich ist, gehen zu seinen Lasten.

Wie lange dauert es, bis eine Reparatur durchgeführt wird?

Wir bemühen uns, alle gemeldeten Schäden schnellstmöglich zu beheben. Die Dauer kann jedoch je nach Art des Schadens variieren, da beispielweise individuelle Absprachen mit Firmen getroffen oder Ersatzteile bestellt werden müssen.

Was ist eine Havarie?

Eine Havarie liegt vor, wenn akute Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für das Gebäude bestehen, die ein sofortiges Handeln erfordern. Dies betrifft insbesondere Schäden an Rohrleitungen, Elektroleitungen oder vermietereigenen Geräten, bei denen ein schnelles Handeln (z.B. durch Abdichten, Überbrücken oder Abschalten) notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern.

Was mache ich bei einer Havarie?

Melden Sie sich bei dringenden Notfällen und Havarien (z. B. Wasserrohrbruch) innerhalb unserer Geschäftszeiten umgehend bei uns. Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie die Notdienstzentrale der Firma Piepenbrock unter der Telefonnummer 030 40 900 444 wie folgt:

  • Montag bis Donnerstag:                               16:00 Uhr - 08:00 Uhr des Folgetages,
  • am Wochenende, von Freitag                      14:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr,
  • sowie an allen Feiertagen

Im Zweifelsfall trifft die Notdienstzentrale die Entscheidung, ob ein Havariefall vorliegt.

Hausordnung, Nachbarschaft und Wohnen

Darf ich Haustiere halten?

Die Haltung von Kleintieren (z. B. Fische, Katzen oder Hamster) ist in angemessener Anzahl erlaubt. Die Haltung von Hunden bedarf der vorherigen Erlaubnis durch den Vermieter. Sollten Sie einen Hund halten wollen, senden Sie uns bitte ein Foto sowie die Rasse des Hundes zu, damit wir die Hundehaltung prüfen können.

Größere Aquarien müssen aufgrund ihres Gewichts vorab genehmigt werden. Auch die Haltung von behördlich meldepflichtigen Tieren (z. B. Schlangen) ist zustimmungspflichtig und kann zusätzlich der Genehmigung durch das Veterinäramt bedürfen.

Was muss ich zur Hausordnung wissen?

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in unseren Wohngebäuden. Sie umfasst Richtlinien zu Ruhezeiten, Müllentsorgung, Nutzung gemeinschaftlicher Räume und gegenseitige Rücksichtnahme und ist von allen einzuhalten. Weitere Details entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Welche Ruhezeiten muss ich einhalten?

Rücksicht und Ruhe sind zentrale Bestandteile unserer Hausordnung. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Pirna gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Haus- und Gartenarbeiten, die Lärm verursachen, dürfen werktags nur zwischen 07:00 und 12:30 Uhr sowie 14:00 und 20:00 Uhr ausgeführt werden.

Wie gehe ich mit Konflikten mit Nachbarn um?

Bei Konflikten mit Nachbarn empfehlen wir, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Sollte dies keine Lösung bringen, können Sie sich gern an Ihren Kundenbetreuer wenden.

Darf ich auf dem Balkon grillen?

Nein, das Grillen auf dem Balkon ist gemäß den mietvertraglichen Bestimmungen nicht gestattet.

Wie trenne ich Müll richtig?

Mülltrennung ist gut fürs Klima und Ihren Geldbeutel. Achten Sie daher darauf, die gelbe Tonne (z. B. Kunststoffe, Styropor, Metalldosen, …), die Restmülltonne (z. B. Hygieneartikel, Essensreste, Textilien, …) und die Papiertonne (z. B. Papier, Pappe, Karton, …) bestimmungsgemäß zu verwenden. Glas gehört in Glascontainer!

Wie entsorge ich Sperrmüll richtig?

Die Sperrmüllentsorgung liegt in der Verantwortung der Mieter. Bitte stellen Sie die Gegenstände ausschließlich zum vereinbarten Termin an einem Ort bereit, der niemanden behindert. Nach einem Auszug darf Sperrmüll nicht zurückbleiben. Werden Teile bei der Abholung nicht mitgenommen, sind diese von Ihnen selbst zu entsorgen bzw. werden Ihnen die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE).

Darf mein Partner bei mir einziehen?

Ihr Partner darf ohne Erlaubnis bei Ihnen einziehen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihren Partner nachträglich in den Mietvertrag aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Personenanzahl dem Vermieter auf jeden Fall angezeigt werden muss. Senden Sie uns hierzu das Formular Änderung der Personenanzahl zu.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Ihre Wohnung dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters Dritten zum Gebrauch überlassen (= untervermieten). Dies gilt auch für einzelne Räume der Wohnung.

Darf ich meine Wohnung umbauen?

Für größere Veränderungen (z. B. Entfernen von Wänden oder Heizkörpern, Installation eines Balkonkraftwerks) benötigen Sie immer die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ohne diese Zustimmung können Sie schadensersatzpflichtig werden.

Besondere Vorsicht: In denkmalgeschützten Gebäuden oder bei empfindlichen Bauelementen wie Stuckdecken, Lehmwänden oder Holzvertäfelungen sollten Sie vor Beginn der Arbeiten unbedingt den Vermieter um Rat fragen.

Was muss ich beim Bohren in Beton beachten?

Sollten die Wände oder Decken Ihrer neuen Wohnung aus Beton bestehen, so möchten wir Ihnen gern ein paar nützliche Tipps geben, damit Sie Ihre Wohnung bestmöglich einrichten können: Merkblatt.

Ich möchte eine Markise auf meinem Balkon anbringen. Was muss ich beachten?

Schraubmarkise (Verschraubung an Gebäude/Fassade):
Da hierbei in die Gebäudefassade und die Wärmedämmung eingegriffen wird, ist in jedem Fall eine schriftliche Erlaubnis durch uns erforderlich.

Klemmmarkise (ohne Bohren):
Klemmmarkisen, die sich rückstandsfrei entfernen lassen und die Bausubstanz nicht beeinträchtigen, sind in der Regel zulässig

Bitte beachten Sie: Für Beschädigungen an der Fassade oder am Gebäude, die durch eine eigenmächtig angebrachte Markise entstehen, haftet der Mieter.

Ich möchte auf meinem Balkon ein Balkonkraftwerk installieren.

Die Installation eines Balkonkraftwerks ist grundsätzlich möglich. Vorher müssen Sie sich die Zustimmung von uns einholen. Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag mit Angaben zum Modell, zur Befestigung sowie zur elektrischen Einbindung. Wir prüfen insbesondere die Sicherheit, die baulichen Gegebenheiten und die optische Wirkung auf das Gebäude und erteilen Ihnen unsere Zustimmung, sofern alle nötigen Bedingungen erfüllt werden.

Ohne Genehmigung darf kein Balkonkraftwerk angebracht oder angeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass alle Kosten für Anschaffung, Montage und ggf. Rückbau durch den Mieter zu tragen sind.

Was muss ich bezüglich des Brandschutzes und der Sicherheit beachten?

Bitte achten Sie darauf, dass Fluchtwege und Treppenhäuser stets frei von Gegenständen gehalten werden. Weitere Informationen zum Brandschutz erhalten Sie in der Hausordnung.

Darf ich im Treppenhaus Gegenstände (z. B. Schuhschrank, Dekoration, …) abstellen?

Nein, das ist aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben nicht gestattet.

Ich komme nicht mehr in meine Wohnung, weil ich meinen Schlüssel verloren habe bzw. mich ausgesperrt habe. Was mache ich jetzt?

Wir arbeiten mit der Firma Wolfgang Smyrek zusammen, die einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst anbietet. Sie erreichen den Dienst unter der Telefonnummer 0172 355 3048.

Im Notfall können Sie sich direkt an Herrn Smyrek wenden, können aber auch einen anderen seriösen Schlüsseldienst Ihrer Wahl beauftragen. Bitte halten Sie zur Legitimation einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument bereit.

Bitte beachten Sie: Die Kosten für die Türöffnung sind von Ihnen als Mieter zu tragen. Sollte Ihr Schlüssel dauerhaft verloren gehen, informieren Sie uns bitte umgehend. Je nach Art der Schließanlage kann es erforderlich sein, das Schloss oder sogar die gesamte Schließanlage auszutauschen. Auch diese Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Mieters.

Wann wird Glasfaser in meinem Haus verfügbar sein?

Der Glasfaserausbau ist aktuell noch in Vorbereitung bzw. in Abstimmung mit den beteiligten Partnern. Sobald der Ausbau für Ihr Haus konkret feststeht, informieren wir Sie rechtzeitig. Eine eigenständige Beauftragung einzelner Firmen durch Mieter ist nicht möglich.

Beendigung des Mietverhältnisses

Welche Kündigungsfristen gelten?

Für Kündigungen gelten die vertraglichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und die Frist erst mit Eingang des Kündigungsschreibens beim Vermieter beginnt. Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag auch auf individuelle Regelungen (z. B. einen Kündigungsausschluss).

Ein Mietvertragspartner möchte aus dem Mietvertrag austreten, ich möchte aber wohnhaft bleiben. Was muss ich beachten?

Ein Mieter kann nur mit schriftlicher Zustimmung aller Vertragsparteien, also des verbleibenden Mieters, des austretenden Mieters und des Vermieters, aus dem Mietvertrag entlassen werden. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden kann.

Kann ich meinen Mietvertrag vor Ende der vertraglichen Kündigungsfrist beenden?

Die vereinbarte Kündigungsfrist bietet den Vertragsparteien ausreichend Zeit, um auf eine Kündigung zu reagieren, weshalb sie einzuhalten ist.

Muss ich die Wohnung bei Auszug renovieren?

Ob und in welchem Umfang Renovierungsarbeiten bei Auszug erforderlich sind, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag und dem individuellen Zustand in Ihrer Wohnung ab. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir eine Vorabnahme der Wohnung – gern können Sie dazu einen Termin mit Ihrem Kundenbetreuer vereinbaren. Ein Blick in das Übergabeprotokoll vom Einzug kann dabei hilfreich sein, um den ursprünglichen Zustand nachzuvollziehen.

Wie läuft die Wohnungsabnahme bei Auszug ab?

Zum vereinbarten Wohnungsabnahmetermin werden Ausstattung und Zustand der Wohnung protokolliert. Außerdem werden alle Schlüssel an den Vermieter übergeben sowie sämtliche Zählerstände erfasst. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Wohnung besenrein und vertragsgemäß übergeben. Sorgen Sie außerdem bitte dafür, dass sie sich um individuelle Verträge (z.B. Stromlieferung, Telefon/Internet) zum Tag der Wohnungsabnahme gekümmert haben.

Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer einen Wohnungsvorabnahmetermin zu vereinbaren.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Zeit, um mögliche Ansprüche (z. B. Schäden oder ausstehender Mietzahlungen) zu prüfen. Erst danach erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Üblicherweise wird ein Teil der Kaution bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung zurückbehalten, da Nachforderungen nicht ausgeschlossen werden können.

Was muss ich beim Umzug in Bezug auf meinen Strom- und Gasvertrag beachten?

Eine rückwirkende Ab- oder Anmeldung von Strom- und Gasverträgen ist nicht möglich. Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren Vertrag:

  • Schließen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasvertrag frühzeitig ab, idealerweise noch vor dem Umzug.
  • Melden Sie Einzug oder Auszug mindestens 14 Tage vorher bei Ihrem Anbieter an.

Wenn Sie diese Frist versäumen, kann es passieren, dass Sie weiterhin die Energiekosten für Ihre alte Wohnung tragen müssen – selbst dann, wenn schon jemand anderes dort wohnt.

Haftungsausschluss

Die in diesem FAQ-Verzeichnis enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtlich bindende Zusicherung dar. Die WGP übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für verbindliche Auskünfte und Regelungen schauen Sie bitte in Ihren Mietvertrag oder wenden sich direkt an uns.

Kleinkunst

Auch in 2026 lädt die WGP wieder zu ihrer Kleinkunst in den Sonnensteiner Höfen ein.